Philosophie

Hilfe zur Selbsthilfe, das prägte die Entstehung der Genossenschaften. In einer Zeit, in der gravierender Wohnungsmangel herrschte, bildeten sozial engagierte Männer und Frauen Solidargemeinschaften um diese Not zu bekämpfen und den Bau von menschenwürdigem Wohnraum zu forcieren, nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“.

Wohnungsgenossenschaften

Das Ziel von Wohnungsgenossenschaften ist es, die Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Die Eigentümer der Wohnungen sind nicht die Mitglieder, sondern letztlich immer die Genossenschaft. Die Mitgliedschaft des Einzelnen in einer Genossenschaft bezieht sich nicht auf die jeweilige genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. In Deutschland gibt es über 2.000 Genossenschaften mit rd. 2,8 Millionen Mitgliedern und etwa 2,2 Millionen verwalteten Wohnungen.

Vorteile einer Genossenschaftswohnung

Jeder Mieter einer Genossenschaftswohnung hat in der Regel mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei Genossenschaftswohnungen nicht. Kündigungen erfolgen lediglich bei schwerwiegenden Verfehlungen des Mieters.

Genossenschaftsanteile

Man kann nur Mieter einer Wohnung werden, wenn man Genossenschaftsanteile erwirbt. Fast alle Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende, allerdings nur wenn die Genossenschaftsanteile über das komplette Jahr eingezahlt waren. Bei der Baugenossenschaft Lahr eG beträgt die Dividende aktuell 4% p.a.

Die Höhe der einzuzahlenden Pflichtanteile hängt bei der Baugenossenschaft Lahr eG von der Zimmeranzahl der gemieteten Wohnung ab, d.h. pro Zimmer ist ein Pflichtanteil à € 200,00 einzuzahlen. Aktuell können maximal 10 Anteile gezeichnet werden.

Nachteil eines Genossenschaftsanteils ist, dass bei Kündigung der Mitgliedschaft, die Anteile nicht sofort ausgezahlt werden, sondern erst nach einer Kündigungsfrist. Bei der Baugenossenschaft Lahr eG beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr zum Jahresende, wobei die Auszahlung dann Mitte des Jahres des darauffolgenden Jahres erfolgt, d.h. man muss mindestens eineinhalb Jahre auf die Auszahlung der Genossenschaftsanteile warten.

 

 
 
 

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